…dass sich 33% der privaten Energieverbraucher im teuersten Tarif („Grundversorgung“) befinden? Grundversorger ist nach dem Energiewirtschaftsgesetz (§ 36 Abs. 1 S. 1 EnWG) dasjenige Energieversorgungsunternehmen in einem Netzgebiet, welches die Mehrzahl der Haushaltskunden versorgt, häufig also das örtliche Stadtwerk. Das Vertragsverhältnis zwischen Grundversorger und Haushaltskunden kann durch einen Vertrag in Schriftform aber auch durch