Im Mai hat der Bundestag Änderungen des Vermögensanlagengesetzes beschlossen, die am 21. Juli 2019 in Kraft treten. Die Novelle verbreitert die Spielräume für Crowdfinanzierungen und kann damit großes Potenzial für das Crowdinvesting entfalten. „Der Bundestag hat mit den Änderungen die Weichen gestellt, dass sich Crowdinvesting am Standort Deutschland weiter etablieren und Anlegern attraktive Investitionsmöglichkeiten bieten