„Crowdfunding-Gesetz“ in Kraft getreten
Heute, dem 01. September 2015 ist das Alternativfinanzierungsgesetz (kurz: „AltFG“) in Österreich in Kraft getreten. Das Gesetz bringt insbesondere für Crowdinvesting (oder „equity based Crowdfunding“), bei dem sogenannte „alternative Finanzinstrumente“ zur Anwendung kommen, einige wesentliche Neuerungen. Wir haben das Wichtigste für Sie zusammengefasst.
Fundings bis EUR 1,5 Millionen bzw. 5 Millionen Euro
Mit dem Gesetz wird nun die Prospektpflicht, die kostenintensive Erstellung eines Kapitalmarktprospektes, von bisher EUR 250.000 auf EUR 5 Mio. angehoben.
Künftig ist eine volle Prospektpflicht erst ab fünf Millionen Euro – nicht wie bisher bereits ab 250.000 Euro – vorgesehen, jedoch besteht ab eineinhalb Millionen Euro eine Prospektpflicht light. Damit möchte man die jungen Unternehmer gerade am Anfang finanziell entlasten. Die Änderung folgt einer vorangegangenen Anhebung im Sommer 2013 auf EUR 250.000, welche bereits sehr positive Impulse für die Crowdinvesting Branche und die Startup-Finanzierung in Österreich gesetzt hat. Dadurch wird im Crowdinvesting zunehmend auch die Finanzierung von kleinen und mittleren Unternehmen und von Immobilien attraktiv. Die ersten großen Unternehmen stehen bei uns kurz vor Ankündigung.
Die Informationsverordnung
In der sogenannten Alternativfinanzierungsgesetzt Informationsverordnung wird nun auch einheitlich geregelt, welche Informationspflichten von Unternehmen, die die Finanzierung über alternative Finanzinstrumente anstreben, erfüllt werden müssen. Das Informationsblatt für Anleger wird Ihnen als österreichischer Investor auf der Projektseite und im Rahmen des Investitionsvorganges zur Verfügung gestellt und ersetzt unsere Kundeninformation. Darin finden Sie wesentlich Informationen über das jeweilige Unternehmen wie die Kapitalstruktur, Bestimmungen über Erträge oder was mit dem Geld passiert, wenn das jeweilige Projekt scheitert. Durch die einheitliche Formatierung lassen sich Projekte einfach (und Plattformübergreifend) vergleichen. Das Informationsblatt wird jeweils von CONDA in Punkto Kohärenz, Vollständigkeit und Verständlichkeit geprüft. Wesentliche Änderungen müssen von den jeweiligen Projekten jährlich mitgeteilt werden.
Bei bereits laufenden Projekten stellen wir das Informationsblatt bis zum 15. September zur Verfügung.
Investitionslimits
Als österreichischer Investor können Sie bei CONDA nach wie vor EUR 5.000 pro Projekt investieren. Dieses Limit dient dem Investorenschutz; ausgenommen sind professionelle Anleger, Gesellschaften und Personen mit ausreichend liquidem Vermögen oder Einkommen. Wünschen Sie eine Investition > EUR 5.000 in ein Projekt, können Sie uns gerne unter investor@conda.eu kontaktieren.
Wir freuen uns über die neuen Möglichkeiten durch die angepasste Gesetzeslage und sehen damit den Weg für eine spannende Zukunft im Crowdinvesting geebnet.