Die Zukunft des Crowdfundings in Österreich

Die Zukunft des Crowdfundings in Österreich

Im Zuge einer Regierungsklausur wurden im März 2015 Details zum neuen Crowdfunding-Gesetz (Alternativfinanzierungsgesetz) präsentiert und im Mai im Ministerrat beschlossen.

Die Prospektpflicht, die bisher ab einem Finanzierungsbetrag von 250.000 Euro in Kraft trat, wird künftig bei fünf Millionen Euro liegen. Ab 100.000 Euro braucht es ein Informationsblatt, ab eineinhalb Millionen besteht eine Prospektpflicht light und erst ab fünf Millionen dann eine volle Prospektpflicht. Zusätzlich gibt es eine formelle Einzelanlagebeschränkung für Investoren, welche 5.000 Euro pro Projekt und Jahr beträgt. Das neue Gesetz wird in der Branche als großer Erfolg angesehen und ist eine große Chance für die noch so junge Crowdinvesting-Szene. „Auch bei näherer Betrachtung erachten wir das Gesetz als großen Erfolg und als Bestätigung für unser Crowdinvesting-Modell, da wir die rechtlichen Anforderungen bereits erfüllen. Mit den neuen Rahmenbedingungen sehen wir den Markt weiter im Aufwind und können zuversichtlich in die Zukunft blicken“, so Paul Pöltner, Geschäftsführer der Crowdinvesting- Plattform CONDA.


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