Größere Spielräume für Crowdinvesting ab 21. Juli 2019

Im Mai hat der Bundestag Änderungen des Vermögensanlagengesetzes beschlossen, die am 21. Juli 2019 in Kraft treten. Die Novelle verbreitert die Spielräume für Crowdfinanzierungen und kann damit großes Potenzial für das Crowdinvesting entfalten.

„Der Bundestag hat mit den Änderungen die Weichen gestellt, dass sich Crowdinvesting am Standort Deutschland weiter etablieren und Anlegern attraktive Investitionsmöglichkeiten bieten kann.“

Dies sind die wichtigsten Änderungen, die sowohl für Investoren als auch für Unternehmen mehr Gestaltungsspielraum und Möglichkeiten eröffnen:

  • Die Erhöhung der Einzelanlagenschwelle von 10.000 Euro pro Investor auf 25.000 Euro ermöglicht es, dass Investoren auch größere Einzelinvestments vornehmen.
  • Die Befreiung von GmbH & Co. KGs von den Einzelanlageschwellen der Schwarmfinanzierungsausnahme, vorausgesetzt es sind keine Publikums-GmbH & Co. KGs, ermöglicht eine stärkere Einbindung von professionellen Investoren, die häufig diese Rechtsform nutzen.
  • Die Ausweitung der Schwarmfinanzierungsausnahme auf Genussrechte sorgt für mehr Gestaltungsmöglichkeiten bei den Schwarmfinanzierungen.
  • Die Erhöhung der Prospektpflichtgrenze auf 6 Millionen Euro wird für größere Finanzierungsrunden sorgen.
  • Die Beschränkung der Berechnungsgrundlage für den Schwellenwert der Schwarmfinanzierungsausnahme auf tatsächlich platzierte und noch nicht vollständig getilgte Vermögensanlagen erhält Finanzierungsspielraum.

CONDA NEWS

Beitrag von

CONDA NEWS

in CONDA-Blog-Post, CONDA-PR-Post