CONDA Investorinnen Woche: 100 Euro Guthaben für alle Investorinnen!
CONDA Investorinnen Woche: wir feiern Investorinnen – eine ganze Woche lang!
Die ersten 100 Frauen, die in der Woche vom 8.-15.3. auf CONDA.de ab 500 Euro investieren, erhalten 100 Euro Investitionsguthaben.
8. März ist der internationale Frauentag. Und wir nehmen diesen Tag zum Anlass, um alle tollen Investorinnen eine ganze Woche lang zu feiern! Die ersten 100 Frauen, die vom 8. bis zum 15. März 2021, ab 500 Euro auf CONDA.de investieren, erhalten von uns 100 Euro Investitionsguthaben. Das Guthaben können sie in ein beliebiges Crowdinvesting-Projekt investieren.
So einfach geht´s:
1. Investieren Sie vom 8. bis zum 15. März 2021, in ein beliebiges Crowdinvesting-Projekt auf www.conda.de, mindestens 500 Euro.
2. Nach erfolgreichem Abschluss der Kampagne (diesen müssen wir wegen dem Rücktrittsrecht abwarten), erhalten die ersten 100 Frauen jeweils 100 Euro Investitionsguthaben, direkt in ihrem Investorinnen-Konto, gutgeschrieben.
3. Dieses Guthaben können Sie dann wiederum für ein Investment auf CONDA verwenden.
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Teilnahmebedingungen
Stand 03/2021
Teilnahmeberechtigt sind alle Frauen, ab 18 Jahren mit Wohnsitz in Österreich und Deutschland.
Die Investitionsguthaben werden den ersten 100 Frauen (ausschlaggebend ist der Zahlungseingang der Investmentsumme), nach der erfolgreichen Beendigung der Kampagne, in die vom 8.-15. März 2021, ab 500 Euro investiert wurde, sowie der Annahme vom Projekt, direkt auf das jeweilige Investorinnen-Konto (ersichtlich im Profilbereich auf CONDA) gebucht. Co-Platzierungen auf conda.at sind aus der Aktion ausgeschlossen.
Das Investitionsguthaben kann für alle weiteren Investitionen auf CONDA eingesetzt werden. Der Betrag ist im Investorinnen-Konto einsehbar.
Bei einem Verstoß gegen die Teilnahmebedingungen behält sich CONDA das Recht vor, Personen vom Angebot auszuschließen. Ausgeschlossen werden auch Personen, die sich unerlaubter Hilfsmittel bedienen oder sich anderweitig durch Manipulation Vorteile verschaffen. Gegebenenfalls können in diesen Fällen auch nachträgliche Investitionsguthaben aberkannt und zurückgefordert werden. Bei der Übermittlung von unwahren Personenangaben, können Teilnehmer ausgeschlossen werden.
Durchführung und Abwicklung
Die Durchführung der Aktion obliegt ausschließlich CONDA. Eine Barauszahlung der Investitionsguthaben ist ausgeschlossen. Die Investitionsguthaben sind nicht auf Dritte übertragbar. Außerdem behält sich CONDA das Recht vor, den Vertragsschluss mit einer geworbenen Person ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
Haftung
CONDA haftet weder für eine fehlerhafte Übermittlung noch für den Verlust von Daten, für fehlgeschlagene Investitionen oder verspätete Zahlungen. Die angegebene Email-Adresse sowie sämtliche Personenangaben müssen korrekt sein, damit im Falle der Investitionsguthaben-Überweisung eine entsprechende Benachrichtigung erfolgen kann. CONDA behält sich vor, das Angebot zu jedem Zeitpunkt, ohne Vorankündigung und ohne Angabe von Gründen abzubrechen oder einzustellen. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.