Wussten Sie schon…
…wie sich der Strompreis wirklich zusammensetzt und welche Preisbestandteile beeinflussbar sind?
Der Strompreis setzt sich aus den Preisen für die Stromerzeugung, Netznutzung sowie aus Abgaben, Umlagen und Steuern zusammen. Der reine Energiepreis und damit der vom Stromlieferanten beeinflussbare und im Wettbewerb stehende Anteil beträgt lediglich 20 % des gesamten Strompreises.
Stromtarife bestehen üblicherweise aus einem Arbeitspreis pro Kilowattstunde und einer pauschalen Grundgebühr. Die Grundgebühr deckt die festen Kosten für den Stromanschluss und den Zähler mit ab. Der Arbeitspreis nennt Kosten pro genutzter Kilowattstunde und ist damit an den tatsächlichen Verbrauch gekoppelt. Die jährlichen Stromkosten ergeben sich bei diesem Tarifsystem aus der Multiplikation des Arbeitspreises mit den verbrauchten Kilowattstunden plus der Grundgebühr pro Jahr.
Strompreiszusammensetzung
Den größten Anteil bilden Steuern und Abgaben mit insgesamt rund 57 Prozent. Darin enthalten sind die Stromsteuer, die Konzessionsabgaben an die Kommunen sowie die Abgaben, die sich aus dem Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz (KWKG) und dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), der §19-NEV-Umlage und der Mehrwertsteuer ergeben. Die Produktion bzw. die Beschaffung des Stroms und die Margen der Energieversorger machen ca. 18 % aus.
Der übrige Anteil von rund 25 % an den Stromkosten entfällt auf die Netznutzungsentgelte, welche die Stromversorger den jeweiligen Netzbetreibern für die Benutzung ihrer Stromnetze und Messeinrichtungen bezahlen müssen. Die beinhaltet Gebühren für den Stromtransport und die Zähler, die in der Zuständigkeit der Netzbetreiber liegen. Energiekunden zahlen über die Netzentgelte die Investitionen in Strom- und Gasnetze sowie eine staatlich garantierte Rendite der Anbieter. Dieses Entgelt stellt den größten Einzel-Kostenblock auf der Rechnung der Verbraucher dar. Zwar hat die Bundesnetzagentur im September 2016 eine Kürzung der Netzrenditen angekündigt, doch diese gelten erst ab der nächsten Regulierungsperiode, die für Stromnetzbetreiber im Jahr 2019 beginnt. Ab 2019 sollen Netzrenditen von derzeit 9,05 Prozent auf 6,91 Prozent für Neuanlagen und von 7,14 Prozent auf 5,12 Prozent für Altanlagen gelten. Die Netzentgelte werden von den Behörden geprüft und genehmigt.